Sie befinden sich auf der Startseite des elektronischen Hinweisgebersystems der Woolworth Österreich GmbH.
Wir haben die PARK Compliance Services GmbH, dort insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb des elektronischen Hinweisgebersystems beauftragt. Über Herrn Dr. Eggers können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße, insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, erhalten. Herr Dr. Eggers ist befugt, die von Ihnen übermittelten Hinweise entgegenzunehmen und zu bestätigen.
Nach der Entgegennahme des Hinweises und der Eingangsbestätigung wird Herr Dr. Eggers die Hinweise vollständig zur weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Hinweises an unsere nach dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz ernannte interne Vertrauensperson, Frau Manda Filipovic-Eberher, übergeben. Die interne Vertrauensperson ist in ihrer Rolle weisungsfrei und unabhängig.
Wer kann eine Meldung einreichen:
Nicht nur Beschäftigte oder Geschäftspartner, sondern sämtliche Personen, die Kenntnis von möglichen Compliance-Verstößen haben, können eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben.
Wir haben die PARK Compliance Services GmbH, dort insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb des elektronischen Hinweisgebersystems beauftragt. Über Herrn Dr. Eggers können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße, insbesondere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, erhalten. Herr Dr. Eggers ist befugt, die von Ihnen übermittelten Hinweise entgegenzunehmen und zu bestätigen.
Nach der Entgegennahme des Hinweises und der Eingangsbestätigung wird Herr Dr. Eggers die Hinweise vollständig zur weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Hinweises an unsere nach dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz ernannte interne Vertrauensperson, Frau Manda Filipovic-Eberher, übergeben. Die interne Vertrauensperson ist in ihrer Rolle weisungsfrei und unabhängig.
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Nicht nur Beschäftigte oder Geschäftspartner, sondern sämtliche Personen, die Kenntnis von möglichen Compliance-Verstößen haben, können eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben.
Wie das System Sie schützt:
- Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 2 öHSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
- Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
- In dem Login-Bereich können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung verfolgen und mit der internen Vertrauensperson Kontakt halten.
Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?
Diese Meldestelle gilt für jede Meldung zu Verstößen nach § 3 öHSchG. Wir als Unternehmen verpflichten uns, hinweisgebende Personen bei Hinweisen zu solchen Verstößen umfangreich zu schützen.
Diese Meldestelle gilt für jede Meldung zu Verstößen nach § 3 öHSchG. Wir als Unternehmen verpflichten uns, hinweisgebende Personen bei Hinweisen zu solchen Verstößen umfangreich zu schützen.
Sollte Ihre Meldung nicht unter diese Kategorie fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.
Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können Sie über den elektronischen Meldekanal der Woolworth GmbH abgeben. Diesen erreichen Sie über den hier hinterlegten Link.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Kundenbeschwerden und -anfragen gedacht ist. Bitte benutzen Sie hierfür unser entsprechendes Kontaktformular: Link
Externe Meldestellen
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Woolworth Österreich GmbH abzugeben, schließt es nicht aus, eine Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Woolworth Österreich GmbH abzugeben, schließt es nicht aus, eine Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
die zentrale externe Meldestelle des Bundesamtes zur Korruption und Korruptionsbekämpfung (https://www.bak.gv.at/701/start.aspx#melde2)